Arbeitsrecht

Nicht ausgereifte, häufig aus dem Internet heruntergeladene Arbeitsverträge, unwirksame vertragliche Regelungen, übersehene Regelungen im Gesetz oder Tarifvertrag können Ihrem Unternehmen neben viel Geld und Zeit auch viel Nerven kosten.

Auch die Kündigung von Mitarbeitern stellt sich in der Praxis oft nicht ganz einfach dar und sollte in den meisten Fällen juristisch begleitet werden. Unsere arbeitsrechtliche Beratung umfasst folgende Bereiche:

Für Arbeitnehmer

  • Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfen, Erstellen und Verhandlungen von Aufhebungsverträgen
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Sachverhalten, z.B.
  • Kündigungsschutz
  • Befristung
  • Urlaubsfragen
  • Teilzeitansprüche
  • Überstunden
  • Prüfung von Verträgen, u.a.
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge

Für Arbeitgeber

  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Entwurf, Änderung und Aktualisierung von Arbeits- und Dienstverträgen einschließlich Nebenvereinbarungen (z.B. Dienstwagenüberlassungsverträgen)
  • Erstellen von Zeugnissen

Insbesondere die Fitnessbranche wird von uns intensiv arbeitsrechtlich betreut. Neben den klassischen obigen Tätigkeitsfeldern zählen zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Beratung und Betreuung unserer Mandanten im Fitnessbereich insbesondere alles rund um die

  • Ausbildung (Arbeitsverhältnisse mit Azubis, Abmahnungen, Kündigungen),
  • Nachvertragliche Wettbewerbsregelungen,
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten z.B. im dualen Studium,
  • Verträge mit freien Mitarbeitern / Trainern,
  • Scheinselbstständigkeit,
  • Arbeitsunfähigkeiten, uvm.

Sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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